Spezial: Familienrecht

Anfang 2007 wurde am Amtsgericht München auf Initiative der Leitung des Familiengerichts, des Runden Tisches Trennung und Scheidung und einiger Familienrechtsanwälte das Münchner Modell eingeführt. Es handelt sich im Vorgriff auf das FamFG um ein reformiertes Kindschaftsverfahren, das in Umgangs-, Herausgabe- und Aufenthaltsbestimmungsrechtstreitigkeiten besonders schnell ist und in dem alle gemeinsam versuchen, den betroffenen Eltern zu helfen, zum Wohl ihrer Kindern wieder besser zusammen zu arbeiten.

Die mündliche Verhandlung findet innerhalb von vier Wochen nach der Antragsstellung statt. Die Anwälte halten sich mit und in den Schriftsätzen zurück, damit der Streit der Eltern durch den Prozess nicht weiter eskaliert. Im Gerichtstermin vermittelt entweder das Jugendamt oder eine Beratungsstelle zwischen den Eltern.

Gerichtliche Entscheidungen sind die Ausnahme, vorrangig geht es um einvernehmliche Lösungen oder darum, die Eltern in Beratung/ Mediation zu bringen.

Für Sonderfälle, wie z.B. häusliche Gewalt, gibt es einen Sonderleitfaden in dem u.a. vorgesehen ist, dass die Eltern, wenn dies von Anwaltsseite beantragt wird, getrennt angehört werden können und sich eventuell nach der Verhandlung auch getrennt beraten lassen.

Rechtsanwältin Dr. Susan Schäder, München
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