Kooperationen

FORUM Junge Anwaltschaft

Das FORUM Junge Anwaltschaft ist seit August 1995 die berufspolitische Stimme der jungen Anwälte und mit ca. 3.500 Mitgliedern (Stand: 2017) die derzeit viertgrößte Arbeitsgemeinschaft innerhalb des Deutschen Anwaltsvereins (DAV).

Als Verband dieser Größe haben wir den Ehrgeiz, das größte nichtkommerzielle Netzwerk und eine umfassende Kommunikationsplattform für junge Juristen anzubieten. Mitglied können junge Anwältinnen und Anwälte unter 45 Jahren werden, ebenso Referendare und Assessoren, die den Anwaltsberuf ergreifen wollen.

Die Organe des FORUMs sind die Mitgliederversammlung und der achtköpfige Geschäftsführende Ausschuss (GfA). Vor Ort in den Landgerichtsbezirken stehen zudem die Regionalbeauftragten (RBs) mit Rat und Tat unseren Mitgliedern zur Seite.

Neben dem deutschlandweiten Netzwerk vervollständigen internationale Kontakte und Hilfestellungen durch unsere Länderbeauftragten (LBs) die Interessenvertretung und Starthilfe für unsere Mitglieder.

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Magazin MkG – für junge Juristinnen und Juristen: kostenlose Fachinformationen für die Anwaltspraxis

Der MAV freut sich über die neue Partnerschaft mit dem FFI-Verlag, dem modernen Online-Fachverlag für Juristen, die Fachinformationen suchen, die nah am Kanzleialltag sind. Mit Themen wie Legal Tech, Kanzleimarketing, Abrechnung, Cyberschutz oder Recruiting informiert FFI seine Zielgruppe stets über das Aktuellste und Relevanteste aus der Welt der Anwaltskanzleien.

Der Fachinfo-Dienst MkG (Mit kollegialen Grüßen) richtet sich mit dem MkG-Magazin und der Website mkg-online.de speziell an Juristinnen und Juristen, die sich in den ersten Berufsjahren befinden. In sechs Ausgaben pro Jahr und auch online informieren Fachautoren über typische und aktuelle Berufsthemen, wie aktuelle Rechtsprechung, Digitalisierung, Abrechnung, Datenschutz oder Karriere. MkG ist hier ein praktischer und informativer Helfer.

Alle MkG-Ausgaben zum Nachlesen → als Widget und PDF

Ausgleich e.V.

Der Ausgleich e.V. verfolgt das Ziel, im Strafverfahren oder während des Strafvollzugs eine Verständigung herbeizuführen und die aus einer Straftat entstandenen Folgen durch anwaltliche Schlichtung und durch Wiedergutmachung zu bereinigen. Mögliche Inhalte der Schlichtungsvereinbarung können sein: Schmerzensgeld, Entschuldigung, Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung, Arbeitsleistung, Geständnis und Rücknahme des Strafantrags, Kontaktverbot oder Sonstiges je nach Fall. Die Schlichter sind Rechtsanwälte aus verschiedenen Rechtsgebieten mit Mediationserfahrung. Die Mitglieder sind Rechtsanwälte, Angehörige der Justiz, der Wissenschaft und der Opfervertretung. Der Ausgleich e.V. erbringt seine Leistungen für alle Beteiligten kostenfrei. Die Schlichtung erfolgt idR innerhalb von ein bis drei Monaten.
Der Ausgleich e.V. ist eine anerkannte Gütestelle nach § 794 I ZPO. Dadurch kann eine Schlichtungsvereinbarung, die über den Ausgleich e.V. geschlossen wurde, unmittelbar vom Gericht tituliert werden, so dass daraus dann direkt vollstreckt werden kann, ohne dass ein aufwändiger Zivilprozess geführt werden muss.

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Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.

Wer ist die Initiative?
Ein Zusammenschluß von bayerischen Rechtsanwält/Innen, die nicht nur auf dem Gebiet des Strafrechts tätig sind.

Aus der Satzung
Zweck des Vereins ist:

  • die Verteidigung von Grund- und Menschenrechten des Mandanten vor Gericht
  • Kampf für Freiheitsrechte des Bürgers gegenüber der Staatsgewalt
  • Einsatz für menschenwürdigen Strafvollzug
  • Einsatz für eine freie und unabhängige Advokatur

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MALZ - Münchener Arbeitslosenzentrum

Das MALZ bietet unbürokratische und unabhängige Beratung für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen an. Die Beratung durch das MALZ steht den Münchner Bürgern, insbesondere einkommensschwachen Personen offen.

In den Beratungsgesprächen werden Lösungen erarbeitet in den Fragen, die in Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit stehen und der Existenzsicherung der Betroffenen dienen. Ziel der Beratungsarbeit ist die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und der Aufbau neuer Lebensperspektiven. Ergänzend bieten wir Hilfe beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen an. Für Bewerbungen und Stellensuche stehen unseren Klienten außerdem PC-Arbeitsplätze zur Verfügung.

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Münchener Modell

Anfang 2007 wurde am Amtsgericht München auf Initiative der Leitung des Familiengerichts, des Runden Tisches Trennung und Scheidung und einiger Familienrechtsanwälte das Münchner Modell eingeführt. Es handelt sich im Vorgriff auf das FamFG um ein reformiertes Kindschaftsverfahren, das in Umgangs-, Herausgabe- und Aufenthaltsbestimmungsrechtstreitigkeiten besonders schnell ist und in dem alle gemeinsam versuchen, den betroffenen Eltern zu helfen, zum Wohl ihrer Kindern wieder besser zusammen zu arbeiten.

Die mündliche Verhandlung findet innerhalb von vier Wochen nach der Antragsstellung statt. Die Anwälte halten sich mit und in den Schriftsätzen zurück, damit der Streit der Eltern durch den Prozess nicht weiter eskaliert. Im Gerichtstermin vermittelt entweder das Jugendamt oder eine Beratungsstelle zwischen den Eltern.

Gerichtliche Entscheidungen sind die Ausnahme, vorrangig geht es um einvernehmliche Lösungen oder darum, die Eltern in Beratung/ Mediation zu bringen.

Für Sonderfälle, wie z.B. häusliche Gewalt, gibt es einen → Sonderleitfaden, in dem u.a. vorgesehen ist, dass die Eltern, wenn dies von Anwaltsseite beantragt wird, getrennt angehört werden können und sich eventuell nach der Verhandlung auch getrennt beraten lassen.

Rechtsanwältin Dr. Susan Schäder, München
www.familien-und-erbrecht.com

MediationsZentrale München e.V.

Die MediationsZentrale München e.V. (MZM) ist ein gemeinnütziger Verein und engagiert sich seit 2005 erfolgreich für die Verankerung von Mediation und konstruktiver Streitbeilegung in der Gesellschaft. Im Mittelpunkt stehen die Festigung von Mediation als wirksames und klar konturiertes Verfahren und die Verbreitung der ihr zugrundeliegenden respektvollen Haltung. Seit ihrer Gründung schafft die MZM Synergien zwischen den wichtigsten mit Mediation befassten Kräften und Organisationen im Großraum München. Mit ihrem vielfältigen Engagement trägt die MZM zu einer positiven Veränderung unserer, immer vielfältiger und reibungsvoller werdenden, Gesellschaft bei.

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Forum Anwaltsgeschichte

„Solange es eine menschliche Kultur gibt, Menschen über Menschen zu Gericht sitzen, gibt es auch Menschen, die durch Sachkunde, Kenntnisse und Gewandtheit in Rede und Schrift die Rechtsuchenden unterstützen. (…) Eine Geschichte der Rechtsanwaltschaft ist daher eine Geschichte der menschlichen Kultur.“

So formulierte es Julius Magnus, inzwischen selbst eine historische Figur, in seinem 1929 erschienenen grundlegenden Sammelband über „Die Rechtsanwaltschaft“. Und diese Erkenntnis ist auch Motivation für das FORUM ANWALTSGESCHICHTE. Dabei geht es nicht um einen nostalgischen Rückblick auf – vermeintlich – bessere Zeiten oder unkritische „Heldenverehrung“. Vielmehr tut die Anwaltschaft gut daran, sich ihrer Wurzeln und historischen Entwicklung zu vergewissern, also ein „kollektives Gedächtnis“ zu formen, zumal es ihr immer schwerer fällt, einen allgemein akzeptierten berufsethischen Konsens aufrecht zu erhalten. Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen und aus früheren Erfolgen Kraft und Zuversicht zu schöpfen, das muss der Ertrag der Rückbesinnung sein.

Das FORUM ist kein wissenschaftliches Institut, es kann Ideen lediglich sammeln, Anregungen geben und Hilfestellung leisten. Über sein Selbstverständnis und seine Aktivitäten gibt die Homepage umfassend Auskunft.

Rechtsanwalt Dr. Tillmann Krach, Mainz
mail@anwaltsgeschichte.de

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Seniorenbeirat der Landeshauptstadt München

Rechtsberatung für Senioren durch den Münchener Anwaltsverein

Seit  07.03.2006 bietet der Seniorenbeirat in Zusammenarbeit mit dem Münchener Anwaltsverein in den Räumen der Geschäftsstelle des Seniorenbeirats, Burgstr. 4, 80331 München kostenlose Anwaltserstberatung an.

Die Beratungen finden im Viertelstundentakt jeweils am ersten Dienstag im Monat zwischen 9.00 und 12.00 Uhr statt. Die Termine sind jeden Monat ausgebucht.

Die   Nachfrage der Senior*innen nach Rechtsberatung zeigt den hohen Bedarf nach rechtlichem Rat und helfender Wegweisung an.

Anmeldung telefonisch nur über die Geschäftsstelle des Seniorenbeirats 089 / 233-211 66

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