Kanzleiabwicklung

Kanzleiabwickler werden nach § 55 BRAO bestellt, wenn ein Rechtsanwalt verstorben oder seine Zulassung erloschen ist. Sie haben dann die Aufgabe, die schwebenden Angelegenheiten des ehemaligen Rechtsanwalts
abzuwickeln. Für die Tätigkeit von Abwicklern hält der Ausschuss Abwickler/Vertreter der BRAK erläuternde Hinweise bereit, die er aktualisiert hat. Überarbeitet wurde insbesondere der Teil, welcher das besondere elektronische Anwaltspostfach des ehemaligen Rechtsanwalts betrifft.

Die Hinweise für die Tätigkeit des Abwicklers (Stand Dezember 2018) finden Sie im Newsletter der BRAK "Nachrichten aus Berlin", Ausgabe 25/2018 vom 19.12.2018, hier als PDF "Hinweise für die Tätigkeit des Abwicklers".

→ Hinweise für die Tätigkeit des Abwicklers

(Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin, Ausgabe 25/2018 v. 19.12.2018)