Corona-Hinweise

Corona-Überbrückungshilfe auch für Soloselbständige und Freiberufler

Am 12. Juni 2020 hat die Bundesregierung die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen. Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sind ebenfalls antragsberechtigt.

Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschuss­programm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Antragsberechtigte seine Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen musste. Dies ist erfüllt, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.Förderfähig sind u.a. Kosten wie z.B. Mieten für Geschäftsräume, Ausgaben für Nebenkosten, wie Strom, Wasser, Heizung, betriebliche Lizenzgebühren, Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen, Kosten für Azubis, Personalaufwendungen im Förderzeitraum, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind.

Die Förderhöhe ist begrenzt und beträgt bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten einen maximalen Erstattungsbetrag von 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate.

Die Antragstellung ist ab sofort hier möglich.

Da das Volumen des Programms bislang auf maximal 25 Mrd. € festgelegt ist, ist zu erwarten, dass, dass es zu einem zügigen Abschmelzen der bereitgestellten Mittel kommen kann und die Antragstellung zeitnah erfolgen sollte, da kein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/


DAV eröffnet digitales Corona-Forum: Austausch zwischen Anwälten

Die Coronakrise hat auch den Alltag von Kanzleien komplett auf den Kopf gestellt. Anwältinnen und Anwälte sehen sich nun mit vielen praktischen, aber auch rechtliche Fragen konfrontiert. Neben der umfangreichen Liste mit FAQs, die ständig erweitert wird, hat der  Deutsche Anwaltverein (DAV) kurzfristig ein Online-Forum (corona.anwaltverein.de) eingerichtet, das den unkomplizierten kollegialen Austausch in dieser Ausnahmesituation unterstützen soll.

Die Registrierung ist schnell und unkompliziert möglich. Es wird lediglich die E-Mail-Adresse, ein beliebig wählbarer Benutzername sowie ein Kennwort benötigt. Anschließend können die Nutzerinnen und Nutzer im Forum eigene Fragen einstellen, die Fragen anderer Anwälte beantworten oder einfach nur mitlesen. Auch ein Privatchat mit anderen Nutzern ist möglich.

Das Forum richtet sich exklusiv an Anwältinnen und Anwälte. Die Registrierung und die Nutzung sind kostenfrei.


Corona-Virus und Kanzlei

Die Ausbreitung des Corona-Virus (Covid-19) und die Maßnahmen zur Eindämmung von Infektionen berühren auch die Kanzlei des Anwalts und seine Mitarbeiter. Es sei deshalb auf die wenig bekannte Möglichkeit von Entschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verwiesen. Die dort im Detail getroffenen, über insgesamt zwölf Absätze gehenden Regelungen sehen sogar den Ersatz weiterlaufender, nicht gedeckter Betriebsausgaben vor (§ 56 Abs. 4 Satz 2 IfSG).

Auch sei an das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) erinnert, das bei kleineren Unternehmen, zu denen auch Anwaltskanzleien zählen, die Erstattung von Auf-wendungen vorsieht, die aus der Lohnfortzahlung bei Krankheit von Mitarbeitern erwachsen.

Die Fragen, die sich hier stellen, werden ausführlich behandelt in einem Merkblatt der Rechtsanwaltskammer München, das auf der ersten Seite von deren Homepage (www.rak-muenchen.de) eingestellt ist, sowie von Rechtsanwalt Martin Schafhausen in den News vom 04.03.2020 des Anwaltsblatts unter der Überschrift „Corona-Virus: Entschädigung vom Staat bei Quarantäne“ (www.anwaltsblatt.de); hier finden sich auch Links zu den Homepages zuständiger Landesbehörden, namentlich in Bayern.

Ergänzend sei auf den „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen – Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus“ des Bundesministerium für Finanzen sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie verwiesen, herunterzuladen von der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums (www.bmwi.de), weiterhin auf die Unterstützungsmaßnahmen seitens der LfA Förderbank Bayern (www.lfa.de).

Auch die BRAK stellt auf Grund vieler Nachfragen auf ihrer Homepage (www.brak.de) diverse Informationen zum Thema Coronavirus zur Verfügung.