"Zu Insolvenz berate ich nicht" – was Sie trotzdem über InsO, StaRUG und aktuelle Rechtsprechung wissen sollten(§ 15 FAO)
18. September 2024 | 12:30 bis 14:00 Uhr | Präsenzveranstaltung
Ort: Schweitzer Fachinformationen München, Lenbachplatz 1, 80333 München
Teilnahmegebühr: € 45,- | Für MAV-Mitglieder € 20,-
Wir bitten um verbindliche Anmeldung (Veranstaltungen@Schweitzer-online.de).
Neue Herausforderungen für Rechts- und Steuerberater
Nach einem Anstieg in der Finanzkrise hat sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzverfahren in Deutschland seit 2009 dank niedriger Zinsen und staatlicher Unterstützungsmaßnahmen in der Covid-19-Pandemie und Energiekrise bis 2021 stetig verringert.
Doch inzwischen wendet sich das Blatt und die Verfahrenszahlen steigen. Damit steigt statistisch auch für Sie als Rechtsanwalt oder Steuerberater die Wahrscheinlichkeit, in der Mandatsbearbeitung mit Insolvenzsituationen konfrontiert zu werden – auch wenn das nicht ihr Beratungsfeld ist. Dass es aber trotzdem Ihre Pflicht sein kann, den Mandanten auf den Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und die daran anknüpfenden Pflichten der Geschäftsleiter hinzuweisen, ergibt sich inzwischen aus § 102 StaRUG. Über diese Norm hinaus hat der BGH mit Urteil vom 29.6.2023 (IX ZR 56/22) die Hinweis- und Warnpflicht bei möglichem Insolvenzgrund und die möglichen Haftungsfolgen bei deren Verletzung weiter ausgestaltet.
Der Vortrag beleuchtet die von der Rechtsprechung gestellten Vorgaben und stellt daneben das aktuell von Gesetzgebung und Rechtsprechung ausgestaltete Verständnis der Insolvenzgründe dar, um Ihnen auch materiell eine Grundlage zu geben, welche Umstände für eine Zahlungsunfähigkeit oder insolvenzrechtliche Überschuldung relevant sind. Den Abschluss bildet ein Überblick über mögliche Gründe für eine Anfechtung erbrachter Honorarzahlung in einer nachfolgenden Insolvenz des Mandanten nebst Ansatzpunkten für eine Begrenzung dieses Risikos.